(Vorerst) keine neue Mandatsannahme

Aus per­sön­li­chen Grün­den wer­den bis auf wei­te­res neue Man­da­te grund­sätz­lich nicht angenommen.

Man­dan­ten aus bestehen­den Man­dats­ver­hält­nis­sen ste­he ich wei­ter zur Ver­fü­gung. Im Ein­zel­fall kön­nen neue, im Sach­zu­sam­men­hang zu bestehen­den Man­da­ten ste­hen­de neue Man­da­te, ange­nom­men werden.

Auch eine kurz­fris­ti­ge Ein­satz­be­reit­schaft im Rah­men der Straf­ver­tei­di­gung steht nur im Rah­men bestehen­der Man­dats­ver­hält­nis­se zur Verfügung.