Mietrecht

Miet­recht ist die Rechts­ma­te­rie, die sich mit der Gebrauchs­über­las­sung von Sachen gegen Ent­gelt aus­ein­an­der­setzt. Sie ist ins­be­son­de­re in den §§ 535 ff. BGB geregelt.

Ein Arbeits­schwer­punkt besteht hier in Koope­ra­ti­on mit Hörn­lein Rechts­an­wäl­te im Bereich des Wohn­raum­miet­rechts, §§ 549 ff. BGB. Also in all den Fra­gen, die das Ver­hält­nis des Woh­nungs­mie­ters und sei­nes Ver­mie­ters betref­fen, wie bei­spiels­wei­se Reno­vie­rungs­pflich­ten, Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen und Kündigung.