Mietrecht ist die Rechtsmaterie, die sich mit der Gebrauchsüberlassung von Sachen gegen Entgelt auseinandersetzt. Sie ist insbesondere in den §§ 535 ff. BGB geregelt.
Ein Arbeitsschwerpunkt besteht hier in Kooperation mit Hörnlein Rechtsanwälte im Bereich des Wohnraummietrechts, §§ 549 ff. BGB. Also in all den Fragen, die das Verhältnis des Wohnungsmieters und seines Vermieters betreffen, wie beispielsweise Renovierungspflichten, Nebenkostenabrechnungen und Kündigung.