Durchsuchung — was nun?

Immer wie­der kommt im Gespräch mit Man­dan­ten die Fra­ge auf, wie denn bei Durch­su­chungs­si­tua­tio­nen ange­mes­sen bzw. rich­tig reagiert wer­den könne.

Die kurze Antwort

  • Durch­su­chungs­be­schluss zei­gen las­sen und auf sei­ne inhalt­li­che Beach­tung ein Augen haben,
  • Dienst­aus­weis der Poli­zei­be­am­ten prüfen,
  • wenn nötig, sich selbst aus­wei­sen bzw. Per­so­na­li­en angeben,
  • kei­nen Wider­stand leisten,
  • ggf. auf Zuzie­hung eines Zeu­gen bestehen,
  • ggf. den eige­nen Anwalt hin­zu­zie­hen (mein Büro errei­chen Sie rund um die Uhr unter 09191/7940535),
  • in kein Gespräch ver­wi­ckeln lassen,
  • bei kon­kret gesuch­ten Gegen­stän­den, die ohne­hin gefun­den wür­den, die Her­aus­ga­be in Betracht ziehen,
  • nicht zustim­men,
  • nichts unter­zeich­nen,
  • alles wei­te­re über sich erge­hen lassen.

(Selbst­ver­ständ­lich ersetzt die­se Infor­ma­ti­on kei­ne Bera­tung, Ver­tre­tung oder Betreu­ung im Einzelfall.)

Ausführliche Darstellung

Wer sich eine aus­führ­li­che­re Dar­stel­lung über etwas mehr als eine Stun­de antun mag, dem sei der Vor­trag des Kol­le­gen Vet­ter vom 23c3 im Jahr 2006 emp­foh­len, der, wenn auch in Details nicht mehr aktu­ell, die Grund­la­gen plas­tisch vermittelt.

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