Immer wieder kommt im Gespräch mit Mandanten die Frage auf, wie denn bei Durchsuchungssituationen angemessen bzw. richtig reagiert werden könne.
Die kurze Antwort
- Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen und auf seine inhaltliche Beachtung ein Augen haben,
- Dienstausweis der Polizeibeamten prüfen,
- wenn nötig, sich selbst ausweisen bzw. Personalien angeben,
- keinen Widerstand leisten,
- ggf. auf Zuziehung eines Zeugen bestehen,
- ggf. den eigenen Anwalt hinzuziehen (mein Büro erreichen Sie rund um die Uhr unter 09191/7940535),
- in kein Gespräch verwickeln lassen,
- bei konkret gesuchten Gegenständen, die ohnehin gefunden würden, die Herausgabe in Betracht ziehen,
- nicht zustimmen,
- nichts unterzeichnen,
- alles weitere über sich ergehen lassen.
(Selbstverständlich ersetzt diese Information keine Beratung, Vertretung oder Betreuung im Einzelfall.)
Ausführliche Darstellung
Wer sich eine ausführlichere Darstellung über etwas mehr als eine Stunde antun mag, dem sei der Vortrag des Kollegen Vetter vom 23c3 im Jahr 2006 empfohlen, der, wenn auch in Details nicht mehr aktuell, die Grundlagen plastisch vermittelt.