Rechtsgebiete

Die Aus­bil­dung zum Voll­ju­ris­ten, grund­sätz­lich Vor­aus­set­zung um Rechts­an­walt zu wer­den, ist zunächst ein­mal nicht fest­le­gend auf ein Rechtsgebiet.

Gleich­wohl gibt es Schwer­punkt­set­zun­gen, per­sön­li­che Vor­lie­ben und letzt­lich auch tat­säch­li­che Ent­wick­lun­gen, die ein­zel­ne Juris­ten in ver­schie­de­ne Rich­tun­gen leiten.

Ich habe eine Vor­lie­be für den Bereich des Straf­rechts und die angren­zen­de Berei­che ent­wi­ckelt (vgl. hier), was sich auch in mei­ner Aus­bil­dungs­ge­stal­tung nie­der­ge­schla­gen hat.

Selbst­ver­ständ­lich ste­he ich Ihnen auch in ande­ren Rechts­fra­gen ger­ne zur Seite.
Somit sind die ange­ge­be­nen Gebie­te kei­ne aus­schließ­lich Bear­bei­te­ten oder Tätig­keits­schwer­punk­te son­dern viel­mehr Aus­druck einer erstreb­ten Ausrichtung.

Auf den Unter­sei­ten fin­den Sie genaue­re Erläu­te­run­gen zu den mei­ner­seits bewor­be­nen Rechtsgebieten.