Die Ausbildung zum Volljuristen, grundsätzlich Voraussetzung um Rechtsanwalt zu werden, ist zunächst einmal nicht festlegend auf ein Rechtsgebiet.
Gleichwohl gibt es Schwerpunktsetzungen, persönliche Vorlieben und letztlich auch tatsächliche Entwicklungen, die einzelne Juristen in verschiedene Richtungen leiten.
Ich habe eine Vorliebe für den Bereich des Strafrechts und die angrenzende Bereiche entwickelt (vgl. hier), was sich auch in meiner Ausbildungsgestaltung niedergeschlagen hat.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch in anderen Rechtsfragen gerne zur Seite.
Somit sind die angegebenen Gebiete keine ausschließlich Bearbeiteten oder Tätigkeitsschwerpunkte sondern vielmehr Ausdruck einer erstrebten Ausrichtung.
Auf den Unterseiten finden Sie genauere Erläuterungen zu den meinerseits beworbenen Rechtsgebieten.