Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt, § 1 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz.
Der Unterschied zu einer Straftat ist damit im Wesentlichen das Fehlen eines sozial-ethischen Unwerturteils über die Tat, weshalb die Sanktion auch keine Strafe sondern begrifflich eine Buße ist. Anders gesagt: Es wird zwar verfolgt, ist aber nicht ganz so schlimm wie eine Straftat.
Die Struktur des Ordnungswidrigkeitenrechts ist grundsätzlich vergleichbar der des Strafrechts, so dass hier darauf grundsätzlich verwiesen werden soll.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied jedoch ist das Fehlen des sogenannten Legalitätsprinzips, das jede Tat verfolgt werden muss. Dieses wird im Strafrecht nur ausnahmsweise durchbrochen. Im Ordnungswidrigkeitenrecht ist hingegen das Opportunitätsprinzip vorherrschend. Es liegt also im Ermessen der verfolgenden Behörde, die Ordnungswidrigkeit zu verfolgen.
Auch gibt es kein spezielles “Jugendordnungswidrigkeitenrecht”.