Verletzt jemand schuldhaft (also im Wesentlichen nicht unvermeidbarer Weise) Ihren Rechtskreis, so steht Ihnen zumeist ein Schadensersatzanspruch zu. Dabei kommen sowohl Verletzungen ihrer sogenannten absoluten Rechtsgüter, also Rechtspositionen die Sie gegenüber allen Menschen haben, wie Ihr Recht auf Leben oder körperliche Unversehrtheit, als auch Verletzungen subjektiver Rechte, gegenüber nur bestimmten Personen, beispielsweise in Vertragsbeziehungen durch Verletzung vertraglicher Pflichten, in Betracht.
Somit sind Schadensersatzansprüche nicht seltene Begleiterscheinungen von Ordnungswidrigkeiten und erst recht von Straftaten.
Sollten Sie vermuten, einen Schadensersatzanspruch zu haben oder Ihrerseits auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, so helfe ich Ihnen gerne, Ihre Rechtsposition durchzusetzen bzw. zu verteidigen.