Schadensersatzrecht

Ver­letzt jemand schuld­haft (also im Wesent­li­chen nicht unver­meid­ba­rer Wei­se) Ihren Rechts­kreis, so steht Ihnen zumeist ein Scha­dens­er­satz­an­spruch zu. Dabei kom­men sowohl Ver­let­zun­gen ihrer soge­nann­ten abso­lu­ten Rechts­gü­ter, also Rechts­po­si­tio­nen die Sie gegen­über allen Men­schen haben, wie Ihr Recht auf Leben oder kör­per­li­che Unver­sehrt­heit, als auch Ver­let­zun­gen sub­jek­ti­ver Rech­te, gegen­über nur bestimm­ten Per­so­nen, bei­spiels­wei­se in Ver­trags­be­zie­hun­gen durch Ver­let­zung ver­trag­li­cher Pflich­ten, in Betracht.

Somit sind Scha­dens­er­satz­an­sprü­che nicht sel­te­ne Begleit­erschei­nun­gen von Ord­nungs­wid­rig­kei­ten und erst recht von Straftaten.

Soll­ten Sie ver­mu­ten, einen Scha­dens­er­satz­an­spruch zu haben oder Ihrer­seits auf Scha­dens­er­satz in Anspruch genom­men wer­den, so hel­fe ich Ihnen ger­ne, Ihre Rechts­po­si­ti­on durch­zu­set­zen bzw. zu verteidigen.