Strafrecht

Das Straf­recht ist eines der letz­ten Mit­tel des Staa­tes, dem Recht Gel­tung zu ver­schaf­fen. Es ist auch Aus­fluss des staat­li­chen Gewalt­mo­no­pols, das dem ein­zel­nen Bür­ger ver­bie­tet, das Recht selbst in die Hand zu neh­men. Es sichert Ver­hal­tens­nor­men ab, indem es für den Ein­zel­nen grund­sätz­lich nach­tei­li­ge Rechts­fol­gen an einen Ver­stoß knüpft.

Mate­ri­ell, also inhalt­lich was die Fra­ge der Straf­bar­keit und des Straf­ma­ßes betrifft, gibt es das soge­nann­te (sog.) Kern­straf­recht, was im wesent­li­chen im Straf­ge­setz­buch nor­miert ist. Hier fin­den sich Tat­be­stän­de wie Tot­schlag, Mord, Kör­per­ver­let­zung, Nöti­gung oder auch Geld­wä­sche.
Dane­ben gibt es das sog. Neben­straf­recht. Also alle wei­te­ren Straf­nor­men, die häu­fig auf ande­re Ver­hal­tens­nor­men in Spe­zi­al­ge­set­zen auf­set­zen. Ein Bei­spiel hier­für sind die Straf­nor­men des Stra­ßen­ver­kehrs­ge­set­zes wie das Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis, wel­ches an die Erlaub­nis­pflicht zum Füh­ren eines Kraft­fahr­zeu­ges anknüpft.

Pro­zes­su­al erstreckt sich das Straf­recht über das Ermitt­lungs­ver­fah­ren die Haupt­ver­hand­lung bis hin zur Straf­voll­stre­ckung und zur Füh­rung von Regis­tern und Daten­ban­ken wie das Bun­des­zen­tral­re­gis­ter, das Ver­ur­tei­lun­gen erfasst.

Neben einer Ein­stel­lung bzw. einem Frei­spruch und Stra­fe kann ein Straf­ver­fah­ren auch mit einer Maß­re­gel der Bes­se­rung und Siche­rung enden. Hier­bei han­delt es sich eigent­lich um eine Maß­nah­me der Gefah­ren­ab­wehr aus Anlass der Straf­tat mit der ver­mie­den wer­den soll, dass vom Täter eine wei­te­re Gefahr für die Öffent­lich­keit ausgeht.

Eine Zwi­schen­stel­lung nimmt der Bereich des Jugend­straf­rechts ein. Zum Einen wird durch das Jugend­ge­richts­ge­setz das Ver­fah­rens­recht modi­fi­ziert zum Ande­ren wer­den auch die mög­li­chen Rechts­fol­gen an die Ziel­set­zung des Jugend­straf­rechts, die Erzie­hung, angepasst.

Eine wei­te­rer beson­de­rer Bereich sind die Opfer­rech­te bei­spiels­wei­se in Form der Neben­kla­ge.

Soll­ten Sie selbst in einem die­ser Berei­che betrof­fen sein und Hil­fe wün­schen oder auch Vor­sor­ge tref­fen wol­len, so ste­he ich Ihnen ger­ne bera­tend oder auch ver­tre­tend zur Seite.

Bit­te beden­ken Sie, je frü­her Sie einen Anwalt auf­su­chen, des­to mehr Hand­lungs­op­tio­nen bestehen noch.