(Vorerst) keine neue Mandatsannahme

Aus per­sön­li­chen Grün­den wer­den bis auf wei­te­res neue Man­da­te grund­sätz­lich nicht angenommen.

Man­dan­ten aus bestehen­den Man­dats­ver­hält­nis­sen ste­he ich wei­ter zur Ver­fü­gung. Im Ein­zel­fall kön­nen neue, im Sach­zu­sam­men­hang zu bestehen­den Man­da­ten ste­hen­de neue Man­da­te, ange­nom­men werden.

Auch eine kurz­fris­ti­ge Ein­satz­be­reit­schaft im Rah­men der Straf­ver­tei­di­gung steht nur im Rah­men bestehen­der Man­dats­ver­hält­nis­se zur Verfügung.

Verteidigernotruf

Der Ver­tei­di­ger­not­ruf wird für den Bereich Forch­heim, Erlan­gen, Bam­berg ein­ge­stellt. Ggf. wird die­ser Dienst ab August 2018 im Bereich Neu­stadt am Rüben­ber­ge (Nie­der­sach­sen) neu ange­bo­ten werden.

In Not­fäl­len bei Neu­man­da­ten kön­nen Sie sich an

wen­den.

Bei lau­fen­den Man­da­ten schi­cken Sie bit­te eine E‑Mail an l.​w.​mieth@​kanzlei-​mieth.​de oder hin­ter­las­sen eine Nach­richt auf dem Anruf­be­ant­wor­ter unter +49 9191 7940535.

Bürozeiten in der Osterwoche

In der Woche nach Ostern, Kalen­der­wo­che 15, ver­schie­ben sich die Büro­zei­ten von Diens­tag und Don­ners­tag auf

Mitt­woch & Freitag
09:00 Uhr bis 14:00 Uhr .

Dar­über­hin­aus kön­nen Sie rund um die Uhr unter 09191 7940535 Ter­mi­ne ver­ein­ba­ren oder sich in drin­gends­ten Fäl­len mit Rechts­an­walt Mieth ver­bin­den lassen.

Verteidigernotruf

Seit heu­te, dem 04. Okto­ber 2011, steht Ihnen unter der

+49 9191 7940535

rund um die Uhr ein Ver­tei­di­ger­not­ruf bereit.

Soll­te eine Ruf­an­nah­me in der Kanz­lei nicht mög­lich sein, so wer­den Sie grund­sätz­lich zu jeder­zeit zu einem exter­nen Dienst­leis­ter ver­bun­den. Die­ser wird Sie in drin­gen­den Fäl­len aus dem Gebiet der Straf­ver­tei­di­gung, wie Fest­nah­men mit anschlie­ßen­der Ver­neh­mung, Haus­durch­su­chung und ähn­li­chem, nach Mög­lich­keit zu Herrn Rechts­an­walt Mieth ver­mit­teln. Soll­te Rechts­an­walt Mieth akut ver­hin­dert sein, so kann auf Ihren Wunsch hin eine Nach­richt hin­ter­las­sen wer­den, so dass der Kon­takt zu einem spä­te­ren Zeit­punkt her­ge­stellt wer­den kann.

Da Ihnen mit die­ser Dienst­leis­tung in eili­gen Fäl­len gehol­fen wer­den soll, rich­tet Sie sich im wesent­li­chen an das Gebiet Forch­heim mit einem Umkreis von bis zu 100 km, je nach ver­kehrs­tech­ni­scher Erreich­bar­keit. Soll­ten Sie sich wei­ter ent­fernt befin­den, wird Ihnen sicher­lich ein Kol­le­ge aus Ihrer Umge­bung ger­ne behilf­lich sein.