Aus persönlichen Gründen werden bis auf weiteres neue Mandate grundsätzlich nicht angenommen.
Mandanten aus bestehenden Mandatsverhältnissen stehe ich weiter zur Verfügung. Im Einzelfall können neue, im Sachzusammenhang zu bestehenden Mandaten stehende neue Mandate, angenommen werden.
Auch eine kurzfristige Einsatzbereitschaft im Rahmen der Strafverteidigung steht nur im Rahmen bestehender Mandatsverhältnisse zur Verfügung.