(Vorerst) keine neue Mandatsannahme

Aus per­sön­li­chen Grün­den wer­den bis auf wei­te­res neue Man­da­te grund­sätz­lich nicht angenommen.

Man­dan­ten aus bestehen­den Man­dats­ver­hält­nis­sen ste­he ich wei­ter zur Ver­fü­gung. Im Ein­zel­fall kön­nen neue, im Sach­zu­sam­men­hang zu bestehen­den Man­da­ten ste­hen­de neue Man­da­te, ange­nom­men werden.

Auch eine kurz­fris­ti­ge Ein­satz­be­reit­schaft im Rah­men der Straf­ver­tei­di­gung steht nur im Rah­men bestehen­der Man­dats­ver­hält­nis­se zur Verfügung.

Verteidigernotruf

Der Ver­tei­di­ger­not­ruf wird für den Bereich Forch­heim, Erlan­gen, Bam­berg ein­ge­stellt. Ggf. wird die­ser Dienst ab August 2018 im Bereich Neu­stadt am Rüben­ber­ge (Nie­der­sach­sen) neu ange­bo­ten werden.

In Not­fäl­len bei Neu­man­da­ten kön­nen Sie sich an

wen­den.

Bei lau­fen­den Man­da­ten schi­cken Sie bit­te eine E‑Mail an l.​w.​mieth@​kanzlei-​mieth.​de oder hin­ter­las­sen eine Nach­richt auf dem Anruf­be­ant­wor­ter unter +49 9191 7940535.

Kanzlei Mieth zieht um!

Lie­be Man­dant­schaft, lie­be Leser,

aus fami­liä­ren Grün­den wird Rechts­an­walt Mieth in der zwei­ten Jah­res­hälf­te 2018 in den Groß­raum Han­no­ver zie­hen. In die­sem Zusam­men­hang wird sich auch sein beruf­li­cher Schwer­punkt dort­hin ver­la­gern. Die genau­en Pla­nun­gen erfol­gen in den nächs­ten Wochen und Monaten.

Vor die­sem Hin­ter­grund wer­den in Forch­heim zunächst grund­sätz­lich kei­ne neu­en Zivil- oder Ver­wal­tungs­rechts­man­da­te ange­nom­men. Bei Straf­sa­chen kommt eine Über­nah­me für klei­ne­re Fäl­le nur bei kur­zer Lauf­zeit in Betracht. Bei (grö­ße­ren) Ver­fah­ren mit höhe­rer Lauf­zeit muss aus betriebs­wirt­schaft­li­chen Grün­den eine geson­der­te Ver­ein­ba­rung abge­schlos­sen wer­den. (Dies gilt nicht für Pflichtverteidigungen!)

Das Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz sieht in den Vor­be­mer­kun­gen zur Num­mer 7 der Anla­ge 1 im Absatz 3 Satz 2 vor:

Ein Rechtsanwalt, der seine Kanzlei an einen anderen Ort verlegt, kann bei Fortführung eines ihm vorher erteilten Auftrags Auslagen nach den Nummern 7003 bis 7006 nur insoweit verlangen, als sie auch von seiner bisherigen Kanzlei aus entstanden wären.

Damit wäre eine Über­nah­me bei mög­li­chen Ver­hand­lungs­ter­mi­nen im Raum um und in Forch­heim im all­ge­mei­nen unwirt­schaft­lich. Neue (Straf­rechts-) Man­da­te wer­den daher nur mit fol­gen­der zusätz­li­cher Ver­ein­ba­rung übernommen:

Der Mandant ______________________________ und Rechtsanwalt Mieth sind sich einig, dass Vorbemerkung 7 Absatz 3 Satz 2 der Anlage 1 RVG auf das parallel hierzu zu schließende und zukünftige Mandatsverhältnisse keine Anwendung findet, soweit höhere Auslagen durch ein hypothetisches Bestehen des Kanzleisitzes im Großraum Hannover als einzigen Kanzleisitz entstünden. Der Mandant verpflichtet sich, die höheren Auslagen gegebenenfalls auch auf eigene Rechnung ohne (gesicherten) Erstattungsanspruch gegen Dritte (wie einen unterlegenen Gegner), eine Rechtsschutzversicherung oder die Staatskasse zu tragen und auch als Vorschuss zu entrichten. Für den Fall der Nichtentrichtung des Vorschusses ist Rechtsanwalt Mieth nicht zur Leistung außerhalb seines Kanzleisitzes verpflichtet, soweit eine Entbindung möglich ist. Jedenfalls verzichtet der Mandant auf Schadensersatzansprüche in Folge der Nichtleistung.

Der Anspruch auf Auslagenerstattung besteht grundsätzlich in voller gesetzlicher Höhe. Rechtsanwalt Mieth kann diesen nach billigem Ermessen reduziert festsetzen bis zur Hälfte des Ausgangsanspruches.

Dies bedeutet zusammenfassend (nicht notwendig abschließend):
Die entstehenden Kosten, namentlich Fahrt-, Unterbringungskosten und Abwesenheitsgelder, durch die Anreise aus dem Großraum Hannover sind vom Mandanten zu tragen.

Forchheim, den 2018-__-__





_____________________       _____________________
Mandant                     Rechtsanwalt Mieth

In bestehen­den Man­dats­ver­hält­nis­sen wird zur wei­te­ren Hand­ha­bung im Bedarfs­fall zur gege­be­nen Zeit auf die Man­dant­schaft zuge­tre­ten werden.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen wer­den nach Mög­lich­keit zeit­nah auf der Kanz­lei­web­sei­te zur Ver­fü­gung gestellt und soll­ten sich gesam­melt unter fol­gen­dem Link auf­ru­fen lassen:

https://​kanz​lei​-mieth​.de/​t​a​g​/​k​a​n​z​l​e​i​s​i​t​z​v​e​r​l​e​g​u​n​g​-​2​0​18/

Messenger im Testbetrieb

Seit dem 09. Okto­ber 2017 ist die Kanz­lei auch über den Mes­sen­ger Wire erreich­bar. Die Ken­nung lau­tet @kanzleimieth. Auch die E‑Mailadresse mail@​kanzlei-​mieth.​de sowie die Ruf­num­mer +4915792300967 sind registriert.

Es han­delt sich zunächst um einen Test­be­trieb, indem die Prak­ti­ka­bi­li­tät und Akzep­tanz geprüft wer­den sol­len. Eine Erreich­bar­keit ist nicht andau­ernd gewähr­leis­tet. Sie soll­te grund­sätz­lich wäh­rend der übli­chen Büro­zei­ten gege­ben sein.

Die Wahl fiel auf Wire, da die­ser in Sicher­heits­au­dits brauch­bar abge­schlos­sen hat, unter euro­päi­sches Daten­schutz­recht fällt, anders als bei­spiels­wei­se Whats­App kein Abgleich des Adress­bu­ches vor­aus­setzt und mit eigen­stän­di­gen Desk­top-Cli­ents für den Büro­ein­satz prak­ti­ka­bel erschien. Dane­ben ist die Anwen­dung für den Ver­brau­cher kos­ten­los für eine Viel­zahl von Umge­bun­gen ver­füg­bar und auf dem Han­dy so leicht wie Whats­App ein­zu­rich­ten, so dass der Ein­satz auch “zumut­bar” erscheint.

Zweigstelle

Seit August 2012 wur­den der Büro­raum in der Bur­ger­hof­stra­ße 12 in Forch­heim ledig­lich noch als Zweig­stel­le betrie­ben. Dabei zeig­te sich, dass die Nach­fra­ge nach die­sem Raum sehr gering war. Die Zweig­stel­le wird daher im Lau­fe die­ses Monats geschlos­sen werden.

In Zukunft fin­den sie die Kanz­lei Mieth daher (nur noch) in Büro­ge­mein­schaft mit Hörn­lein Rechts­an­wäl­te in der Daim­ler­stra­ße 28, 91301 Forch­heim, also zwi­schen McDonald’s und dem Bis­tro Nalo­gisch.

Ich wür­de mich freu­en, Sie dort begrü­ßen zu können.

Umzug I

Wie im Arti­kel “Koope­ra­ti­on” im Juli bereits ange­kün­digt, ver­la­gert die Kanz­lei Mieth ab sofort Ihren Haupt­sitz in die Daim­ler­stra­ße 28.

Die neue Anschrift lau­tet somit:

Kanz­lei Mieth
Daim­ler­stra­ße 28
91301 Forchheim

Die sons­ti­gen Kon­takt­da­ten (Tele­fon, Web­sei­te, Email, …) blei­ben unverändert.

Der Stand­ort Bur­ger­hof­stra­ße wird vor­aus­sicht­lich mit einem Bespre­chungs­raum erhal­ten blei­ben. Nähe­re Infor­ma­tio­nen hier­zu wer­den auf die­ser Web­sei­te ver­öf­fent­licht werden.

Vor dem Hin­ter­grund der Erhal­tung des Stand­or­tes Bur­ger­hof­stra­ße ein­schließ­lich der pos­ta­li­schen Erreich­bar­keit und der unver­än­der­ten Kon­takt­da­ten im Übri­gen wird bis auf wei­te­res auf eine Mit­tei­lung an Man­dan­ten und Geschäfts­part­ner im Ein­zel­nen ver­zich­tet. Bit­te stel­len Sie den­noch Ihre Adress­ein­trä­ge um.

Bespre­chungs­ter­mi­ne wer­den in Zukunft im Grund­satz in der Daim­ler­stra­ße statt­fin­den, sol­len aber nach Ver­ein­ba­rung auch in der Bur­ger­hof­stra­ße noch mög­lich bleiben.

Kooperation

Im Juli 2012 wur­de eine Koope­ra­ti­on mit Hörn­lein Rechts­an­wäl­te begonnen.

Zum Einen wird Rechts­an­walt Mieth dort, neben sei­ner selb­stän­di­gen Tätig­keit, als frei­er Mit­ar­bei­ter mit einem Schwer­punkt im Straf- und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten sowie im Miet­recht tätig.

Zum Ande­ren wer­den bei­de Kanz­lei­en in der Daim­ler­stra­ße 28 im Lau­fe des August 2012 in eine Büro­ge­mein­schaft gehen. Man­dan­ten und sons­ti­ge Geschäfts­part­ner wer­den hier­über noch indi­vi­du­ell infor­miert wer­den. Die sons­ti­ge Kon­takt­da­ten blei­ben gleich.