Bewährungswiderruf? Umgangsrecht verloren? Wegen einer Haarprobe?

Mädchenhaar Rainer Sturm / pixelio.de
Mäd­chen­haar © Rai­ner Sturm / pixelio​.de

Sobald der Umgang mit Tetra­hy­dro­can­na­bi­nol (THC), der Wirk­stoff von Can­na­bis, im Recht ins Spiel kommt, kom­men als ein Stan­dard­mit­tel zur Sach­ver­halts­auf­klä­rung auch Haar­pro­ben ins Spiel. Egal, ob es um die Eig­nung zum Füh­ren eines Kraft­fahr­zeu­ges, um den Umgang mit Kin­dern in einem Betäu­bungs­mit­tel gefähr­de­ten Umfeld oder den Wider­ruf einer Bewäh­rung geht, Ana­ly­sen der Haa­re sind das Stan­dard­mit­tel, um die Abs­ti­nenz oder den Kon­sum von THC nachzuweisen.

Eine neue Stu­die von Moos­mann, Roth und Auwär­ter, Uni­ver­si­tät Frei­burg, dürf­te die­se Pra­xis ins Wan­ken bringen.

So hat sich gezeigt, dass die THC-Abbau­pro­duk­te, die übli­cher­wei­se zum Nach­weis des Kon­sums in den Haa­ren ana­ly­siert wer­den, nicht, wie bis­her ange­nom­men, über das Blut in das Haar ein­baut, son­dern über Schweiß und Fett abge­son­dert wer­den und auf die­sem Wege in die Haa­re gelan­gen. Auch der Auf­ent­halt in Rauch kann zu ent­spre­chen­den Abla­ge­run­gen führen.

Damit kön­nen die frag­li­chen Spu­ren nicht nur nach­ge­wie­sen wer­den, wenn der Pro­band selbst THC kon­su­miert hat, son­dern auch, wenn er Kon­takt hat­te zu Per­so­nen, die kon­su­mier­ten und bei­spiels­wei­se über Ihre Hän­de Spu­ren über­tra­gen. Die Über­tra­gung soll im Ein­zel­fall selbst noch über Drit­te funktionieren.

Wenn Sie sich also fra­gen, wie Ihre Haar­pro­be posi­tiv aus­fal­len konn­te, wäre es auf Basis die­ser neu­en Erkennt­nis­se even­tu­ell anzu­ra­ten, anwalt­li­chen Rat ein­zu­ho­len, um erheb­li­che recht­li­che Nach­tei­le abzu­wen­den oder abzumildern.

Creative Commons LizenzvertragBewäh­rungs­wi­der­ruf? Umgangs­recht ver­lo­ren? Wegen einer Haar­pro­be? von Lud­wig Wil­helm Mieth ist lizen­ziert unter einer Crea­ti­ve Com­mons Namens­nen­nung — Wei­ter­ga­be unter glei­chen Bedin­gun­gen 4.0 Inter­na­tio­nal Lizenz. Bil­der haben ggf. abwei­chen­de Lizenzen.