Bewährungswiderruf? Umgangsrecht verloren? Wegen einer Haarprobe?

Mädchenhaar Rainer Sturm / pixelio.de
Mäd­chen­haar © Rai­ner Sturm / pixelio​.de

Sobald der Umgang mit Tetra­hy­dro­can­na­bi­nol (THC), der Wirk­stoff von Can­na­bis, im Recht ins Spiel kommt, kom­men als ein Stan­dard­mit­tel zur Sach­ver­halts­auf­klä­rung auch Haar­pro­ben ins Spiel. Egal, ob es um die Eig­nung zum Füh­ren eines Kraft­fahr­zeu­ges, um den Umgang mit Kin­dern in einem Betäu­bungs­mit­tel gefähr­de­ten Umfeld oder den Wider­ruf einer Bewäh­rung geht, Ana­ly­sen der Haa­re sind das Stan­dard­mit­tel, um die Absti­nenz oder den Kon­sum von THC nachzuweisen.

Eine neue Stu­die von Moos­mann, Roth und Auwär­ter, Uni­ver­si­tät Frei­burg, dürf­te die­se Pra­xis ins Wan­ken bringen.

So hat sich gezeigt, dass die THC-Abbau­pro­duk­te, die übli­cher­wei­se zum Nach­weis des Kon­sums in den Haa­ren ana­ly­siert wer­den, nicht, wie bis­her ange­nom­men, über das Blut in das Haar ein­baut, son­dern über Schweiß und Fett abge­son­dert wer­den und auf die­sem Wege in die Haa­re gelan­gen. Auch der Auf­ent­halt in Rauch kann zu ent­spre­chen­den Abla­ge­run­gen führen.

Damit kön­nen die frag­li­chen Spu­ren nicht nur nach­ge­wie­sen wer­den, wenn der Pro­band selbst THC kon­su­miert hat, son­dern auch, wenn er Kon­takt hat­te zu Per­so­nen, die kon­su­mier­ten und bei­spiels­wei­se über Ihre Hän­de Spu­ren über­tra­gen. Die Über­tra­gung soll im Ein­zel­fall selbst noch über Drit­te funktionieren.

Wenn Sie sich also fra­gen, wie Ihre Haar­pro­be posi­tiv aus­fal­len konn­te, wäre es auf Basis die­ser neu­en Erkennt­nis­se even­tu­ell anzu­ra­ten, anwalt­li­chen Rat ein­zu­ho­len, um erheb­li­che recht­li­che Nach­tei­le abzu­wen­den oder abzumildern.

Creative Commons LizenzvertragBewäh­rungs­wi­der­ruf? Umgangs­recht ver­lo­ren? Wegen einer Haar­pro­be? von Lud­wig Wil­helm Mieth ist lizen­ziert unter einer Crea­ti­ve Com­mons Namens­nen­nung — Wei­ter­ga­be unter glei­chen Bedin­gun­gen 4.0 Inter­na­tio­nal Lizenz. Bil­der haben ggf. abwei­chen­de Lizenzen.

Cannabis legal erwerben?

Hanfblatt
© man­walk / PIXELIO

Grund­sätz­lich ist der Umgang mit Can­na­bis in so ziem­lich jeder Form in Deutsch­land straf­bar. An ein paar weni­gen Stel­len kann die­ses Ver­bot  jedoch durch­bro­chen werden.

Von Erfah­run­gen mit der medi­zi­ni­schen Nut­zung berich­tet der Kol­le­ge Wings in sei­nem Blog­ein­trag unter dem Titel “Lega­les Can­na­bis”. Wer also tat­säch­lich medi­zi­ni­sche Grün­de (und hier sind nicht ledig­lich Ent­zugs­er­schei­nun­gen gemeint) anfüh­ren kann, Can­na­bis zu kon­su­mie­ren, dem sei der Arti­kel zum Lesen und der Blog zur wei­te­ren Beob­ach­tung empfohlen.

Ger­ne unter­stüt­ze ich Leser, die Ihrer­seits in die­sem Weg eine Lösung oder Lin­de­rung von Beschwer­den sehen könnten.