Sobald der Umgang mit Tetrahydrocannabinol (THC), der Wirkstoff von Cannabis, im Recht ins Spiel kommt, kommen als ein Standardmittel zur Sachverhaltsaufklärung auch Haarproben ins Spiel. Egal, ob es um die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges, um den Umgang mit Kindern in einem Betäubungsmittel gefährdeten Umfeld oder den Widerruf einer Bewährung geht, Analysen der Haare sind das Standardmittel, um die Abstinenz oder den Konsum von THC nachzuweisen.
Eine neue Studie von Moosmann, Roth und Auwärter, Universität Freiburg, dürfte diese Praxis ins Wanken bringen.
So hat sich gezeigt, dass die THC-Abbauprodukte, die üblicherweise zum Nachweis des Konsums in den Haaren analysiert werden, nicht, wie bisher angenommen, über das Blut in das Haar einbaut, sondern über Schweiß und Fett abgesondert werden und auf diesem Wege in die Haare gelangen. Auch der Aufenthalt in Rauch kann zu entsprechenden Ablagerungen führen.
Damit können die fraglichen Spuren nicht nur nachgewiesen werden, wenn der Proband selbst THC konsumiert hat, sondern auch, wenn er Kontakt hatte zu Personen, die konsumierten und beispielsweise über Ihre Hände Spuren übertragen. Die Übertragung soll im Einzelfall selbst noch über Dritte funktionieren.
Wenn Sie sich also fragen, wie Ihre Haarprobe positiv ausfallen konnte, wäre es auf Basis dieser neuen Erkenntnisse eventuell anzuraten, anwaltlichen Rat einzuholen, um erhebliche rechtliche Nachteile abzuwenden oder abzumildern.
Bewährungswiderruf? Umgangsrecht verloren? Wegen einer Haarprobe? von Ludwig Wilhelm Mieth ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung — Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz. Bilder haben ggf. abweichende Lizenzen.