Vorsicht bei ausländischen Speicherdiensten gerade auch im familiären Bereich! [Update]

Nach­dem letz­tes Jahr bereits Berich­te durch die Medi­en gin­gen, dass eini­ge Spei­cher­an­bie­ter die Datei­en Ihrer Kun­den auf “rechts­wid­ri­ge” Inhal­te hin über­prü­fen, hat nun­mehr Rechts­an­walt Udo Vet­ter von einem Fall berich­tet, wo ein ein­zel­nes Bild in Micro­soft One­Dri­ve auf­grund einer auto­ma­ti­schen Kon­trol­le über US-Behör­den ein Straf­ver­fah­ren in Deutsch­land aus­ge­löst hat. Auch golem​.de berich­tet mit wei­te­ren Nach­wei­sen. [Update] Inzwi­schen eben­so Spie­gel Online. [/Update]

Dabei ist zum Einen zu beach­ten, dass das anlass­lo­se Durch­su­chen und Abglei­chen der Datei­en nach deut­schem Recht wahr­schein­lich unzu­läs­sig ist.

Zum Ande­ren gel­ten in ande­ren Juris­dik­tio­nen ande­re Regeln, die aber im Wege inter­na­tio­na­ler Zusam­men­ar­beit nach Deutsch­land zurück­wir­ken können.

Ich kann daher nur davon abra­ten aus­län­di­schen Anbie­tern (unver­schlüs­sel­te) Daten ins­be­son­de­re unkon­trol­liert zu über­tra­gen. Gera­de bei auto­ma­ti­scher Über­tra­gung besteht das Risi­ko, dass gedan­ken­los ein Bild bspw. aus dem Fami­li­en­krei­se zu einem aus­län­di­schen Anbie­ter über­tra­gen wird und die­ses dort ein Ver­fah­ren wegen des Ver­dachts auf Kin­der­por­no­gra­phie aus­löst. Sowohl mit auto­ma­ti­schen Siche­rungs­diens­ten wie Drop­box als auch mit auto­ma­ti­schem Bil­de­ru­pload wie bei Ama­zon Cloud­Dri­ve ist Vor­sicht gebo­ten. [Update] Dies gilt auch, wenn der­zeit nur Hash­wer­te bekann­ter Bil­der abge­gli­chen wer­den soll­te, wie Spie­gel Online aus­führ­te. Mit der Wei­ter­ent­wick­lung der Erken­nungs­tech­nik ist auch mit einer Aus­deh­nung der Über­prü­fun­gen zu rech­nen. Soll­ten dann pri­va­te, in der jewei­li­gen Juris­dik­ti­on kri­ti­sche Bil­der noch online sein, dro­hen spä­ter juris­ti­sche Kon­se­quen­zen. [/Update]

Alter­na­ti­ven kön­nen soge­nann­te Zero-Know­ledge-Diens­te sein, die tech­nisch die Mög­lich­keit der Kennt­nis­nah­me von den Daten des Nut­zers aus­schlie­ßen. Ein Bei­spiel hier­für wäre Spi­de­roak. Eben­so kom­men selbst­be­trie­be­ne Lösun­gen wie own­Cloud oder deut­sche Anbie­ter, die deut­schem Recht unter­lie­gen, eher in Betracht. Letz­te­re, wie bspw. Stra­to HiD­ri­ve, sind zum Teil lei­der ver­gleichs­wei­se teuer.

Eine wei­te­re, aber auf­wen­di­ge­re Lösung, kann die Nut­zung der aus­län­di­schen Spei­cher­diens­te nur mit ver­schlüs­sel­ten Daten sein. Hier­bei ist auf­zu­pas­sen, das nicht ver­se­hent­lich doch sen­si­ble Daten über­tra­gen werden.

Creative Commons LizenzvertragVor­sicht bei aus­län­di­schen Spei­cher­diens­ten gera­de auch im fami­liä­ren Bereich!” von Lud­wig Wil­helm Mieth ist lizen­ziert unter einer Crea­ti­ve Com­mons Namens­nen­nung — Wei­ter­ga­be unter glei­chen Bedin­gun­gen 4.0 Inter­na­tio­nal Lizenz.