Am 01. Mai 2014 wird das Verkehrszentralregister durch das Fahreignungsregister abgelöst und die alten Punkte werden in ein neues System überführt. Dabei wird nicht nur der Punkterahmen von bisher 18 Punkten auf 8 Punkte verkleinert, auch die Punktevergabe ändert sich. Konnten bisher für Straftaten maximal 7 Punkte erlangt werden, gibt es ab Mai höchstens noch 3 Punkte für eine Tat.
Ebenso vereinfacht sich der Punkteabbau. Wurden früher Punkte durch neu hinzutretende an der Tilgung gehindert, werden die Punkte im neuen System nach festen Zeiten getilgt.
Punkte gibt es zukünftig lediglich noch für verkehrsgefährdendes Verhalten. Der Anwendungsbereich des Punktesystems wird damit enger. Alte Punkte aus nicht mehr mit Punkten sanktionierten Taten werden gelöscht.
Ein Pflichtseminar wird es zukünftig nicht mehr geben. Der zukünftige Bereich von 1 bis 3 Punkten ist lediglich eine Vormerkung. Bei 4 oder 5 Punkten wird eine gebührenpflichtige Ermahnung erfolgen und auf die Möglichkeit des Punkteabbaus durch ein Fahreignungsseminar hingewiesen werden. Bei 6 oder 7 Punkten erfolgt eine gebührenpflichtige Verwarnung. Die Möglichkeit zum Punkteabbau durch ein Fahreignungsseminar entfällt in dieser Stufe.
Das neue System stellt sich damit nicht härter oder milder sondern anders ausgestaltet dar.
All dieses wird umgestellt werden, ohne dass Sie sich darüber Gedanken zu machen brauchen. Interessant kann die Umstellung für Sie jedoch sein, wenn Sie laufende Bußgeldverfahren haben, in denen Sie Punkte erwarten oder einen Punkteabbau anstreben.
Bei der Umstellung werden die bisher 18 Punkte auf die zukünftig 8 Punkte abgebildet. Dabei entstehen Stufen, so dass ggf. ein weiterer Punkt im alten System nicht zu weiteren Punkten im neuen System führt. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, ein Bußgeldverfahren zeitnah zum Abschluss zu bringen, so dass die Punkte noch rechtzeitig im alten System eingetragen werden.
Auch die Möglichkeiten zum Punkteabbau durch Seminare verändern sich. Die alten Möglichkeiten sind preiswerter und führen zu einem ggf. auch nach der Umrechnung höheren Punkteabbau. Das neue Fahreignungsseminar wird umfangreicher und setzt höhere Qualifikationen bei Fahrlehrer und nunmehr auch Verkehrspsychologen voraus. Hierdurch werden auch höhere Kosten als bisher erwartet. Erste Annahmen gehen je nach Quelle von 400,00 € bis 800,00 € aus.
Sollten Sie mit derartigen Situationen konfrontiert sein und sich Ihr Punktestand im oberen Bereich befinden, so lohnt es sich ggf., sich kurzfristig individuell anwaltlich beraten zu lassen. Bitte beachten Sie, dass es für die Anwendung des alten oder neuen Systems auf die Eintragung ankommt. Diese erfolgt nach Rechtskraft durch Übermittlung der Daten an die registerführende Stelle. Zwischen Rechtskraft und Übermittlung können durchaus 1,5 bis 3,5 Monate liegen, so dass der zeitliche Gestaltungsspielraum zunehmend eng wird.
Ausführlichere Informationen zum neuen Punktesystem finden Sie bspw. beim ADAC.