WhatsApp (vielleicht) datenschutzkonform unter iOS nutzen

Ausgangslage

Die Nut­zung von Whats­App (WA) steht unter der Sor­ge von Daten­schutz­ver­stö­ßen, da WA die Tele­fon­num­mern aus dem Adress­buch des Tele­fon­buchs sich über­mit­teln lässt und die­se auch unter Wer­be­ge­sichts­punk­ten ana­ly­siert, vgl. bspw. hier (insb. Aktua­li­sie­rung zum 25.08.2016). Zwar ist die kon­kre­te Rechts­la­ge für pri­va­te Nut­zer umstrit­ten, jedoch spä­tes­tens im Anwen­dungs­be­reich von Daten­schutz­ge­set­zen (Stand 2017) droht daher bei der Ver­wen­dung von WA eine Abmah­nung, vgl. exem­pla­risch hier. Sach­li­cher Anknüp­fungs­punkt ist die Über­tra­gung und Aus­wer­tung von Bezie­hungs­da­ten auch zu Per­so­nen, die die­ser Über­tra­gung an WA nicht zuge­stimmt haben, allei­ne schon dadurch, dass die­se im Adress­buch ste­hen. Dies kann bspw. Leh­rer, Frei­be­ruf­ler, Ser­vice­mit­ar­bei­ter usw. betref­fen, die ihr Mobil­te­le­fon pri­vat und beruf­lich nutzen.

1. Lösungsansatz

Die offen­sicht­li­che Lösung ist, WA den Zugriff auf das Adress­buch zu ver­weh­ren, was im aktu­el­len Android und unter iOS kein Pro­blem dar­stel­len sollte.

Das Pro­blem die­ses Vor­ge­hens ist, dass WA kei­ne neu­en Ver­bin­dun­gen (Chats, Anru­fe, …) auf­bau­en kann, da die­ses nur mit­tels Ein­trä­gen aus dem Adress­buch funktioniert.

Damit ist die Ver­wend­bar­keit mas­sivst ein­ge­schränkt. Es kann nur auf Chats, die ande­re initi­iert haben, reagiert wer­den. Statt Namen wer­den im Ver­lauf nur die Ruf­num­mern angezeigt.

2. Lösungsansatz

Unter iOS scheint eine Umge­hungs­mög­lich­keit zu bestehen, die den Auf­bau von Anru­fen und Chats, nicht jedoch den Auf­bau von Grup­pen oder die Anzei­ge von Namen in WA ermög­licht. Unter Android scheint es die­se Mög­lich­keit so nicht zu geben.

Hier­zu wird zunächst der Kon­takt im Adress­buch gesucht.

Her­nach wird lan­ge auf “Anru­fen” gedrückt, es öff­net sich ein Menü.

in die­sem kann “Whats­App” aus­ge­wählt und gege­be­nen­falls noch die zu ver­wen­den­de Num­mer des Gesprächs­part­ners bestimmt wer­den. Nach Aus­wahl der Num­mer, wird die­se vom Betriebs­sys­tem an WA über­ge­ben und WA ver­sucht eine Pho­nie­ver­bin­dung auf­zu­bau­en. Ist die Num­mer nicht bei WA regis­triert, kommt es zu einer Fehlermeldung.

Ansons­ten emp­fiehlt es sich sehr schnell auf den roten Auf­le­ge­but­ton zu drü­cken (es sei denn, man woll­te gera­de tele­pho­nie­ren), da WA die Ver­bin­dung häu­fig sehr zügig aufbaut.

Der Ver­bin­dungs­ver­such taucht nun in der Anruf­lis­te inner­halb von WA auf.

Dort kann das “i” Sym­bol aus­ge­wählt werden.

In der sich dann öff­nen­den Ansicht lie­fert die Sprech­bla­se nun auch die Mög­lich­keit mit der Ziel­num­mer einen Chat zu starten.

Die­ser lässt sich nun genau­so ver­wen­den, wie nach einer Kon­takt­auf­nah­me von der Gegen­sei­te unter dem 1. Lösungsansatz.

Grup­pen las­sen sich auf die­sem Wege nicht erstel­len und auch die Über­sicht über die Chats lässt zu wün­schen übrig. Auch ist zu berück­sich­ti­gen, dass die ange­ru­fe­ne Num­mer selbst­ver­ständ­lich an WA über­tra­gen und dort wohl auch aus­ge­wer­tet wird. Aber eine umfas­sen­de Über­tra­gung der Ver­bin­dun­gen im Adress­buch wird so ver­mie­den. Bei Per­so­nen, von denen die WA-Nut­zung bekannt ist, könn­te auch über die Zustim­mung zu den WA-Nut­zungs­be­din­gun­gen ein (kon­klu­den­tes) Ein­ver­ständ­nis gege­ben sein. Zumin­dest fällt die etwa­ige Rechts­ver­let­zung deut­lich gerin­ger aus.

Bes­se­re Lösun­gen kön­nen ger­ne über die Kom­men­ta­re ange­regt wer­den, wobei außer Fra­ge steht, dass vie­le ande­re Mes­sen­ger wie bei­spiels­wei­se Wire, Three­ma oder Signal von vorn­her­ein daten­schutz­freund­li­cher aus­ge­legt und daher eher recht­lich unbe­denk­lich prak­tisch zu ver­wen­den sind.

Creative Commons LizenzvertragWhats­App (wahr­schein­lich) daten­schutz­kon­form unter iOS nut­zen” von Lud­wig Wil­helm Mieth ist lizen­ziert unter einer Crea­ti­ve Com­mons Namens­nen­nung — Wei­ter­ga­be unter glei­chen Bedin­gun­gen 4.0 Inter­na­tio­nal Lizenz.
Über die­se Lizenz hin­aus­ge­hen­de Erlaub­nis­se kön­nen Sie unter https://​kanz​lei​-mieth​.de/​k​o​n​t​a​kt/ erhalten.

Messenger im Testbetrieb

Seit dem 09. Okto­ber 2017 ist die Kanz­lei auch über den Mes­sen­ger Wire erreich­bar. Die Ken­nung lau­tet @kanzleimieth. Auch die E‑Mailadresse mail@​kanzlei-​mieth.​de sowie die Ruf­num­mer +4915792300967 sind registriert.

Es han­delt sich zunächst um einen Test­be­trieb, indem die Prak­ti­ka­bi­li­tät und Akzep­tanz geprüft wer­den sol­len. Eine Erreich­bar­keit ist nicht andau­ernd gewähr­leis­tet. Sie soll­te grund­sätz­lich wäh­rend der übli­chen Büro­zei­ten gege­ben sein.

Die Wahl fiel auf Wire, da die­ser in Sicher­heits­au­dits brauch­bar abge­schlos­sen hat, unter euro­päi­sches Daten­schutz­recht fällt, anders als bei­spiels­wei­se Whats­App kein Abgleich des Adress­bu­ches vor­aus­setzt und mit eigen­stän­di­gen Desk­top-Cli­ents für den Büro­ein­satz prak­ti­ka­bel erschien. Dane­ben ist die Anwen­dung für den Ver­brau­cher kos­ten­los für eine Viel­zahl von Umge­bun­gen ver­füg­bar und auf dem Han­dy so leicht wie Whats­App ein­zu­rich­ten, so dass der Ein­satz auch “zumut­bar” erscheint.