Das OLG Nürnberg (14 W 1401/14) hat sich in einer Entscheidung vom 30. Oktober 2014 zur Handhabung der Übergangsregelungen der Prozesskostenhilfe bei der RVG-Reform 2013 geäußert.
Es ergibt sich folgender eigener Leitsatz:
Bei unbedingter Beauftragung vor dem 31. Jul. 2013 ist die Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 RVG nach dem bis zu diesem Stichtag geltenden Recht zu berechnen, auch bei späterer Beiordnung.
Die Entscheidung im Volltext
Geltung der Übergangsvorschriften der RVG-Reform 2013 bei PKH von RA L. W. Mieth ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.