Beim ersten Mal mitzubringen

Sie besu­chen zum ers­ten Mal einen Anwalt und fra­gen sich, was soll ich alles mitnehmen?

Hier habe ich (ohne Anspruch auf Voll­stän­dig­keit) ein paar Anregungen:

Unterlagen allgemein

Zu Ihrem Pro­blem gibt es schon irgend­was fixier­tes? Emails, Brie­fe, Internetseiten, …
Brin­gen Sie die­se mög­lichst voll­stän­dig mit. Ins­be­son­de­re auch “Stan­dard­sei­ten” mit bspw. All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen. Die­se Infor­ma­tio­nen zusam­men mit Ihrem Vor­trag bil­den die Grund­la­ge für Ihre Bera­tung. Je voll­stän­di­ger sie sind, umso bes­ser und siche­rer kön­nen Sie bera­ten werden.

Versicherung

Sie sind rechts­schutz­ver­si­chert? Dann soll­ten Sie Ihren Ver­si­che­rungs­schein oder Ihre Ver­si­cher­ten­kar­te mitbringen.
Ihre Kun­den­da­ten und die Anga­ben zu Ihrem Ver­si­che­rer ermög­li­chen es früh­zei­tig nach Deckung zu fra­gen und bequem mit dem Ver­si­che­rer abzurechnen.

Keine Versicherung & kein Geld?

Macht viel­leicht auch nichts.
In vie­len Kon­stel­la­tio­nen gibt es die Mög­lich­keit die anwalt­li­che Tätig­keit vom Staat finan­zie­ren zu las­sen. So gibt es die Pro­zess­kos­ten­hil­fe bspw. in Zivil­ver­fah­ren und Bei­ord­nun­gen bspw. als Pflichtverteidiger.

Im Grund­satz emp­fiehlt es sich, im Vor­feld einen Bera­tungs­hil­fe­schein beim für Ihren Wohn­ort zustän­di­gen Amts­ge­richt zu besor­gen. (Für den Kreis Forch­heim fin­den Sie hier Infor­ma­tio­nen zur Rechts­an­trags­stel­le des Amts­ge­richts Forchheim.)

Bei gericht­li­chen Ver­fah­ren kommt auch Pro­zess­kos­ten­hil­fe in Betracht, in Straf­sa­chen eine Bei­ord­nung als Pflicht­ver­tei­di­ger.

Im Zwei­fel kön­nen wir die Mög­lich­kei­ten zur Kos­ten­tra­gung aber auch ger­ne gemein­sam durch­ge­hen. Brin­gen Sie dann mög­lichst auch die Unter­la­gen mit, die Aus­kunft über Ihre Ver­mö­gens– und Ein­kom­mens­si­tua­tion lie­fern, wie bei­spiels­weise einen ALG II (“Hartz IV”) Bewilligungsbescheid.

Etwas vergessen?

Ist es eine Frist­sa­che und die Frist läuft heu­te noch aus? Dann wird es spannend.
Aber Fax, Email und Tele­phon kön­nen uns viel­leicht aus der Pat­sche helfen.

Ansons­ten: kein Pro­blem schi­cken Sie die Unter­la­gen ein­fach nach, faxen Sie, schi­cken Sie eine Email oder kom­men Sie ein­fach noch ein­mal per­sön­lich vorbei.
Ger­ne kön­nen Ihre Unter­la­gen auch in der Kanz­lei ver­viel­fäl­tigt werden.

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