Beim ersten Mal mitzubringen
Sie besuchen zum ersten Mal einen Anwalt und fragen sich, was soll ich alles mitnehmen?
Hier habe ich (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) ein paar Anregungen:
Unterlagen allgemein
Zu Ihrem Problem gibt es schon irgendwas fixiertes? Emails, Briefe, Internetseiten, …
Bringen Sie diese möglichst vollständig mit. Insbesondere auch “Standardseiten” mit bspw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Informationen zusammen mit Ihrem Vortrag bilden die Grundlage für Ihre Beratung. Je vollständiger sie sind, umso besser und sicherer können Sie beraten werden.
Versicherung
Sie sind rechtsschutzversichert? Dann sollten Sie Ihren Versicherungsschein oder Ihre Versichertenkarte mitbringen.
Ihre Kundendaten und die Angaben zu Ihrem Versicherer ermöglichen es frühzeitig nach Deckung zu fragen und bequem mit dem Versicherer abzurechnen.
Keine Versicherung & kein Geld?
Macht vielleicht auch nichts.
In vielen Konstellationen gibt es die Möglichkeit die anwaltliche Tätigkeit vom Staat finanzieren zu lassen. So gibt es die Prozesskostenhilfe bspw. in Zivilverfahren und Beiordnungen bspw. als Pflichtverteidiger.
Was wie genau möglich ist, können wir gerne durchsprechen.
Bringen Sie möglichst auch die Unterlagen mit, die Auskunft über Ihre Vermögens– und Einkommenssituation liefern, wie beispielsweise einen ALG II (“Hartz IV”) Bewilligungsbescheid.
Etwas vergessen?
Ist es eine Fristsache und die Frist läuft heute noch aus? Dann wird es spannend.
Aber Fax, Email und Telephon können uns vielleicht aus der Patsche helfen.
Ansonsten: kein Problem schicken Sie die Unterlagen einfach nach, faxen Sie, schicken Sie eine Email oder kommen Sie einfach noch einmal persönlich vorbei.
Gerne können Ihre Unterlagen auch in der Kanzlei vervielfältigt werden.
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