Advocard, des Anwalts Liebling? [Update]

Immer wie­der fra­gen Man­dan­ten, wel­che Rechts­schutz­ver­si­che­rung zu emp­feh­len sei. Dabei ver­mei­de ich es eine Aus­sa­ge zu tref­fen, da ich kei­ne Ver­si­che­run­gen ver­kau­fe und mich nie tief­grün­dig mit der Viel­zahl der ver­schie­de­nen Leis­tungs­pa­ke­te und Prei­se ver­schie­de­ner Ver­si­che­rer aus­ein­an­der­ge­setzt habe. Es bleibt daher regel­mä­ßig bei all­ge­mei­nen Stel­lung­nah­men, wie “für mich als Anwalt ist es prak­tisch, wenn man einen fes­ten Sach­be­ar­bei­ter für einen Vor­gang hat”, “ich fin­de es prak­tisch, wenn die Ver­si­che­rung auch mit einer Durch­wahl und Fax­num­mer erreich­bar ist (ger­ne auch E‑Mail, falls die Ver­si­che­rung Ver­schlüs­se­lung unter­stützt).” Letzt­lich muss aber der Ver­si­che­rungs­neh­mer wis­sen, was er zu wel­chen Kon­di­tio­nen ein­kau­fen will.

Her­aus­ge­fal­len aus die­ser eher neu­tra­len Posi­tio­nie­rung mei­ner­seits ist jetzt die Advo­card.

Eine Deckungs­zu­sa­ge ent­hielt fol­gen­de Aussagen:

... wir freuen uns, dass Sie unseren Kunden unterstützen und übernehmen die versicherten Gebühren. ...
  • Pro Versicherungsjahr übernehmen wir insgesamt 1.000 € für Beratungen und darüber hinausgehende anwaltliche Tätigkeiten. Andere Kosten, unter anderem Gerichtskosten, Gutachterkosten oder gegnerische Anwaltsgebühren sind nicht versichert.
  • Hat unser Kunde mehrere Fälle in diesem Versicherungsjahr gemeldet? Denken Sie bitte daran, dass wir insgesamt maximal 1.000 € für alle Angelegenheiten bezahlen. ...

Die­sem Ange­bot könn­te ein soge­nann­ter Advocard-360°-Privat Rechts­schutz zu Grun­de lie­gen. Dar­in heißt es im per­sön­li­chen Ange­bot § 30 (4) (E) u.a.:

... Der Versicherungsschutz umfasst: Beratungsgespräche sowie darüber hinausgehende anwaltliche Tätigkeiten bis zu einer Gesamthöhe von 1.000 € pro Versicherungsjahr. Die gezahlten Kosten werden auf weiter entstehende Kosten beim Versicherer in derselben Angelegenheit angerechnet. ...

Die­ses ist aus mei­ner Sicht eine für den Kun­den sehr ungüns­ti­ge bis gefähr­li­che Abdeckung.

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung umfasst regel­mä­ßig die Über­nah­me von gesetz­li­chen Anwalts­ge­büh­ren, Zeugengeldern/Sachverständigenhonoraren, Gerichts­kos­ten und Kos­ten des Geg­ners, soweit der Ver­si­che­rungs­neh­mer die­se über­neh­men muss (vgl. Rechtsschutzversicherung@Wikipedia). Bei dem hier betrach­te­ten Ver­trag sind aber ledig­lich die Kos­ten für den eige­nen Anwalt und die­se gede­ckelt auf 1.000 € je Ver­si­che­rungs­jahr übernommen.

War­um ist das problematisch?

  • Zum Einen rech­nen wir als Anwäl­te als Ser­vice für unse­re Man­dan­ten (und um schnel­ler ans Geld zu kom­men) ger­ne direkt mit den Rechts­schutz­ver­si­che­rern ab. Das ist hier kaum sinn­voll oder es droht ein gro­ßer zusätz­li­cher Arbeits­auf­wand, da wir nicht wis­sen (kön­nen), ob der Deckungs­be­trag bereits aus­ge­schöpft wur­de. Wir ken­nen regel­mä­ßig nicht das Ver­si­che­rungs­jahr und wis­sen häu­fig auch nicht, ob und zu wel­chen Kos­ten Sie sonst noch anwalt­li­che Hil­fe in Anspruch genom­men haben. Es emp­fiehlt sich dann also, dem recht­li­chen Nor­mal­fall ent­spre­chend, direkt mit dem Man­dan­ten abzu­rech­nen. Die­ses bedeu­tet für den Betrof­fe­nen, dass er sei­nen Anwalt zunächst selbst zah­len und sich das Geld von der Ver­si­che­rung wie­der holen darf oder aber die Abrech­nung durch­lei­ten und für recht­zei­ti­ge Zah­lung sor­gen muss.
  • Zum Ande­ren folgt aus jeder anwalt­li­chen Tätig­keit, die nach außen tritt, auch ein Risi­ko: die Gege­gen­sei­te könn­te auf die Idee kom­men sich zu ver­tei­di­gen und die­ses ggf. auch gericht­lich tun. Der Man­dant tritt also in eine recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung ein, hat aber kei­nen Schutz hin­sicht­lich der damit ver­bun­de­nen und von ihm nicht mehr sicher kon­trol­lier­ba­ren Kos­ten durch bspw. eine Kla­ge­er­he­bung des Gegners.
  • Hin­zu kommt, dass wenn der Man­dant über wenig Geld ver­fügt Bera­tungs- und Pro­zess­kos­ten­hil­fe für ihn von Inter­es­se sein kön­nen und die Ver­si­che­rung dann kei­nen (wesent­li­chen) Mehr­wert dar­stellt, und die Kos­ten des eige­nen Anwalts die für den Man­dan­ten am bes­ten kon­trol­lier­ba­ren sind, auch wenn er über Ver­mö­gen ver­fügt. (Spre­chen Sie über Kos­ten und Decke­lun­gen. Die meis­ten Anwäl­te sind hier kooperativ.)

Somit scheint hier ins­ge­samt ein Pro­dukt ggf. mit mar­ki­gen Wor­ten (wie 360°-Schutz) bewor­ben zu wer­den, was Ihnen im Ernst­fall kei­nen geeig­ne­ten Schutz bietet.

[Update, 2015-10-26]

Am 29. Okto­ber haben sich zwei Rechts­an­wäl­te in dem Pod­cast Rechts­be­leh­rung mit der Fra­ge: “Was bringt eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung?” aus­ein­an­der­ge­setzt und dabei auch von Ihren Erfah­run­gen mit ein­zel­nen Anbie­tern berich­tet. Auch hier­aus las­sen sich für den inter­es­sier­ten Ver­si­che­rungs­su­chen­den Nicht-Emp­feh­lun­gen ableiten.

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Creative Commons LizenzvertragAdvo­card, des Anwalts Lieb­ling? von Lud­wig Wil­helm Mieth ist lizen­ziert unter einer Crea­ti­ve Com­mons Namens­nen­nung — Wei­ter­ga­be unter glei­chen Bedin­gun­gen 4.0 Inter­na­tio­nal Lizenz.