Das neue Punktesystem

Am 01. Mai 2014 wird das Ver­kehrs­zen­tral­re­gis­ter durch das Fahr­eig­nungs­re­gis­ter abge­löst und die alten Punk­te wer­den in ein neu­es Sys­tem über­führt. Dabei wird nicht nur der Punk­te­rah­men von bis­her 18 Punk­ten auf 8 Punk­te ver­klei­nert, auch die Punk­te­ver­ga­be ändert sich. Konn­ten bis­her für Straf­ta­ten maxi­mal 7 Punk­te erlangt wer­den, gibt es ab Mai höchs­tens noch 3 Punk­te für eine Tat.

Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thor­ben Wen­gert / pixelio​.de

Eben­so ver­ein­facht sich der Punk­te­ab­bau. Wur­den frü­her Punk­te durch neu hin­zu­tre­ten­de an der Til­gung gehin­dert, wer­den die Punk­te im neu­en Sys­tem nach fes­ten Zei­ten getilgt.

Punk­te gibt es zukünf­tig ledig­lich noch für ver­kehrs­ge­fähr­den­des Ver­hal­ten. Der Anwen­dungs­be­reich des Punk­te­sys­tems wird damit enger. Alte Punk­te aus nicht mehr mit Punk­ten sank­tio­nier­ten Taten wer­den gelöscht.

Ein Pflicht­se­mi­nar wird es zukünf­tig nicht mehr geben. Der zukünf­ti­ge Bereich von 1 bis 3 Punk­ten ist ledig­lich eine Vor­mer­kung. Bei 4 oder 5 Punk­ten wird eine gebüh­ren­pflich­ti­ge Ermah­nung erfol­gen und auf die Mög­lich­keit des Punk­te­ab­baus durch ein Fahr­eig­nungs­se­mi­nar hin­ge­wie­sen wer­den. Bei 6 oder 7 Punk­ten erfolgt eine gebüh­ren­pflich­ti­ge Ver­war­nung. Die Mög­lich­keit zum Punk­te­ab­bau durch ein Fahr­eig­nungs­se­mi­nar ent­fällt in die­ser Stufe.

Das neue Sys­tem stellt sich damit nicht här­ter oder mil­der son­dern anders aus­ge­stal­tet dar.

All die­ses wird umge­stellt wer­den, ohne dass Sie sich dar­über Gedan­ken zu machen brau­chen. Inter­es­sant kann die Umstel­lung für Sie jedoch sein, wenn Sie lau­fen­de Buß­geld­ver­fah­ren haben, in denen Sie Punk­te erwar­ten oder einen Punk­te­ab­bau anstreben.

Bei der Umstel­lung wer­den die bis­her 18 Punk­te auf die zukünf­tig 8 Punk­te abge­bil­det. Dabei ent­ste­hen Stu­fen, so dass ggf. ein wei­te­rer Punkt im alten Sys­tem nicht zu wei­te­ren Punk­ten im neu­en Sys­tem führt. In die­sem Fall kann es sinn­voll sein, ein Buß­geld­ver­fah­ren zeit­nah zum Abschluss zu brin­gen, so dass die Punk­te noch recht­zei­tig im alten Sys­tem ein­ge­tra­gen werden.

Auch die Mög­lich­kei­ten zum Punk­te­ab­bau durch Semi­na­re ver­än­dern sich. Die alten Mög­lich­kei­ten sind preis­wer­ter und füh­ren zu einem ggf. auch nach der Umrech­nung höhe­ren Punk­te­ab­bau. Das neue Fahr­eig­nungs­se­mi­nar wird umfang­rei­cher und setzt höhe­re Qua­li­fi­ka­tio­nen bei Fahr­leh­rer und nun­mehr auch Ver­kehrs­psy­cho­lo­gen vor­aus. Hier­durch wer­den auch höhe­re Kos­ten als bis­her erwar­tet. Ers­te Annah­men gehen je nach Quel­le von 400,00 € bis 800,00 € aus.

Soll­ten Sie mit der­ar­ti­gen Situa­tio­nen kon­fron­tiert sein und sich Ihr Punk­te­stand im obe­ren Bereich befin­den, so lohnt es sich ggf., sich kurz­fris­tig indi­vi­du­ell anwalt­lich bera­ten zu las­sen. Bit­te beach­ten Sie, dass es für die Anwen­dung des alten oder neu­en Sys­tems auf die Ein­tra­gung ankommt. Die­se erfolgt nach Rechts­kraft durch Über­mitt­lung der Daten an die regis­ter­füh­ren­de Stel­le. Zwi­schen Rechts­kraft und Über­mitt­lung kön­nen durch­aus 1,5 bis 3,5 Mona­te lie­gen, so dass der zeit­li­che Gestal­tungs­spiel­raum zuneh­mend eng wird.

Aus­führ­li­che­re Infor­ma­tio­nen zum neu­en Punk­te­sys­tem fin­den Sie bspw. beim ADAC.